Fachbereich 6 - Öffentlichkeitsarbeit, Archivwesen, Homepage, Florian kommen
Der Fachbereich 6 des LFV Bayern e.V. stellt sich vor | |
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Fachbereichsleiter LFV Bayern | Dr. Marina Wieluch |
Verantwortlicher LFV Bayern | Johann Eitzenberger |
E-Mail an den Fachbereich | fb6@lfv-bayern.de |
Verknüpft mit |
Fachbereich 9 |
Folgende Mitglieder umfassen den Fachbereich |
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Oberbayern | Michael Polednik |
Niederbayern | Simon Pilsl |
Oberpfalz | Günter Schöberl |
Oberfranken | Stephanie Bleuse |
Mittelfranken | Rainer Gründel |
Unterfranken | Alexander Marx |
Schwaben | Dominik Rietzler |
Vertreter JF Bayern | Florian Altmann |
Die Aufgaben des Fachbereichs sind wie folgt zugeordnet |
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Öffentlichkeitsarbeit
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Archivwesen
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Homepage
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Florian kommen
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Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches
Alle Kampagnematerialien des LFV Bayern sind für die Nutzung durch die Mitgliedsfeuerwehren freigegeben und explizit hierfür gedacht. In den freien Bereichen dürfen eigene Logos etc. eingefügt werden.
Zum Download bereit stehen je nach Kamapagne z.B.:
- Plakate
- Bauzaunbanner
- Brückenbanner
- Flyer
- Kampagnenspots
- Web-Banner
- Social Media Materialien
- u.v.m.
Alle Downloads zur aktuellen Kampagne finden Sie unter https://www.helfenisttrumpf.de/ich-bin-bei-der-feuerwehr.html
Unter dem Menüpunkt "Frühere Kampagnen" gelangen Sie zu den Kampagnenseiten der vergangenen Jahre.
Einen Überblick über die Kampagnen und Best-Practice-Beispiele finden Sie auch hier auf unserer Homepage.
Eine Hilfestellung des Fachbereich 6 zur Mitgliedergewinnung und -erhaltung
Ausgabe: 2019-06 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 6
Der LFV Bayern hat in Abstimmung mit den Fachbereichen 1 und 6 eine Präsentation zum Auftreten in der Öffentlichkeit in Uniform erstellt. In dieser wird zudem auf das Tragen von Orden und Ehrenzeichen eingegangen. Die Präsentation dient zur Aus- und Fortbildung in den Feuerwehren.
Die Präsentation beinhaltet nun auch die neuen Anforderungen der Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren die ab 01.04.2021 gültig ist. Sie wurde am 15.02.2022 um die Kennzeichnungsordnung für Verbandsfunktionärinnen und Verbandsfunktionäre im LFV Bayern ergänzt.
eingestellt am 25.04.2022 | Ausgabe: 2022-09 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 1 und 6
Vereinsfeiern sind ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit von Feuerwehrvereinen.
Mit dem Leitfaden für Vereinsfeiern unterstützt die Bayerische Staatsregierung ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Organisation von Festen.
Der Leitfaden gibt Tipps für die Planung, Organisation und Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsumzügen. Außerdem bietet er eine Übersicht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
Download oder Bestellung der Broschüre über die Seite der Bayerischen Staatsregierung www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern
Für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren und ihre Zusammenarbeit mit der Presse gelten verschiedene rechtliche Vorgaben. Um den Feuerwehren hierzu eine Hilfestellung zu geben, wurden in einem Artikel der brandwacht, Ausgabe 1/2020, umfassende Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit an der Einsatzstelle zusammengestellt. Auch im Leitfaden (www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/#heading-offentlichkeitsarbeit) des LFV Bayern, den der Fachbereich 6 erarbeitet hat, finden Sie hier allumfassende Informationen.
Die Anfertigung von Einsatzfotos durch gemeindliche Feuerwehren zum Zwecke der internen Einsatzdokumentation, Fortbildung und Qualitätssicherung ist zulässig und in der Regel fachlich sinnvoll. Im Hinblick auf Beschwerden über die Weitergabe von Einsatzfotos gemeindlicher Feuerwehren an Presse und Medien verweisen wir auf ein aktuelles Urteil des LG München I vom 24.04.2020.
Die Kammer hat entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Portal im Internet gegen eine Aufwandsentschädigung von 25,00 EUR bei Benutzung zur Verfügung stellen darf. Dies gilt auch für die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unten.
Ausgabe: 2020-05 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 6
Regelmäßige Pressearbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehrarbeit. Sie stellt die Brücke zur Öffentlichkeit dar. Gerade die lokale Presse ist eines der wichtigsten Medien, mit dem Feuerwehren die Bürger erreichen und über ihre Aufgaben und Tätigkeiten berichten können. Die Bevölkerung konsumiert Medienprodukte, die durch die Pressevertreter angeboten und erstellt werden. Um das Interesse der Medien zu wecken, ist es wichtig, Themen anzubieten und diese entsprechend darzustellen.
Der Fachbereich 6 des LFV Bayern hat sich in den letzten Monaten die Mühe gemacht, die bestehenden Leitfäden zusammenzuführen und zu aktualisieren. Komplett neu wurde der Bereich "Soziale Medien" eigeführt.
Der Leitfaden kann unter www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/#heading-offentlichkeitsarbeit heruntergeladen werden.
Ausgabe: 2019-05-02 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 6
Leider kommt es immer wieder vor, das Ehrenamtliche Helfer nicht auf die Verschwiegenheitspflicht achten. Darauf möchten wir an dieser Stelle nochmals hinweisen.
Die Belehrung an die Einsatzkräfte sollte von jeder Feuerwehr an ihre Mitglieder ausgegeben und von jedem Mitglied unterzeichnet werden.
Ausgabe: 2018-10 | Quelle: LFV Bayern e.V.
In der Selbstdarstellung und in der Wahrnehmung durch die Gesellschaft haben es die Freiwilligen Feuerwehren bisweilen nicht leicht. Während einerseits die Betroffenen oft nicht merken, dass die Einsätze von Ehrenamtlichen geleistet werden, weil ihnen schnell und professionell geholfen wird, werden die Freiwilligen Feuerwehren bei Forderungen mit den vielen anderen Organisationen und Vereinen gleichgestellt, die auch ehrenamtliche Arbeit leisten. Hierbei vergisst man, dass die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und damit hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und sie deshalb im aktiven Bereich öffentliche Einrichtungen der Gemeinden sind. Was dabei die Freiwilligen Feuerwehren für den Staat und die Gesellschaft leisten, ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Das Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein besonderes Ehrenamt mit der hoheitlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr – dies ist ein Alleinstellungsmerkmal. Die Gründe hierfür zeigt der LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren in seiner Informationsschrift auf.
Ausgabe: 2018-08-18 | Quelle: LFV Bayern e.V.