Fachbereich 3 - Ausbildung, Lehrmaterial, Weiterbildung

 

Der Fachbereich 3 des LFV Bayern e.V. stellt sich vor
Fachbereichsleiter LFV Bayern Martin Singer
Verantwortlicher LFV Bayern Florian List
E-Mail an den Fachbereich fb3@lfv-bayern.de
Verknüpft mit Fachbereichen 1, 2, 4, 5, 7, 8, 11, JF Bayern, AGBF AG Ausbildung

 

Folgende Mitglieder umfassen den Fachbereich
Oberbayern Albert Wirth
Niederbayern Markus Huber
Oberpfalz Markus Dümler
Oberfranken Lutz Schneider
Mittelfranken Dieter Püttner
Unterfranken Florian List
Schwaben Martin Singer
Vertreter JF Bayern Benjamin Stulier
Vertreter AGBF Bayern Andreas Kratzer
Vertreter SFS Michael Bräuer
Vertreter WFV Bayern Stefan Sellmeier

Die Aufgaben des Fachbereichs sind wie folgt zugeordnet

Ausbildung

  • Leitfäden für Ausbilder
  • Feuerwehr- und KatS-Ausbildungsvorschriften
  • Richtlinien für sportliches Training
  • Ausbildungsstätten der Feuerwehren und des KatS
  • Methodik/ Didaktik in der Ausbildung
  • eLearning/Blended Learning
  • Ausbildungsmaterial
  • Ausbilder in der Feuerwehr und an Ausbildungsstätten der Feuerwehren
  • Ausbildung von Personal in Leitstellen
  • Allgemeine Fragen der Ausbildung
  • Brandübungscontainer
  • Sondersignal-Fahrt-Trainer (SFT)

Lehrmaterial

  • Publikationen der Feuerwehrschulen
  • Lehrmaterial
  • Unterrichtsmittel zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung im Feuerwehrdienst

Weiterbildung

  • Winterschulungen
  • Leistungsprüfungen

Sonstige Aufgaben des Fachbereiches

  • Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Aufgabengebietes (einschl. FwDVen)
  • Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • Regelwerke über Begriffe und Bildzeichen im Bereich der Feuerwehraufgaben
  • Ausbildungsmaterialien der Bezirke zur Verwendung auf LFV-Ebene

Veröffentlichungen und Informationen aus der Arbeit des Fachbereiches

 

Rahmenempfehlung „Führungsunterstützung“ für die Ausbildung

Vorschläge für die Standortausbildung

Nachdem zahlreiche Anregungen und Bedarfsmeldungen von Feuerwehren aus ganz Bayern an die Fachbereiche 3 (Ausbildung, Lehrmaterial, Weiterbildung) und 7 (Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen) des Landesfeuerwehrverbandes Bayern herangetragen wurden und der Wunsch nach Ausbilderunterlagen für eine Standortausbildung der Führungsunterstützung bestand, kamen im Frühsommer 2024 die beiden Fachbereiche in einem gemeinsamen Workshop überein, hierzu eine Ausarbeitung für die Ausbildung in der Führungsunterstützung bis einschließlich der Führungsstufe B nach FwDV 100 zu erstellen. Einstimmig wurde dabei beschlossen, die Ausbildungshilfe in Form einer Rahmenempfehlung statt eines Ausbilderleitfadens zu erstellen.

Die Rahmenempfehlung sollte neben den Lehrinhalten und den zu erwerbenden Kompetenzen auch Hinweise für die Ausbildenden zu vorhandenen Ausbildungshilfen (z.B. Formulare oder Arbeitsblätter) und entsprechende Mustervorlagen enthalten. Für eine Rahmenempfehlung sprach insbesondere die Tatsache, dass einige Stadt-/ Kreisbrandinspektionen und Landkreise oder kreisfreie Städte bereits ähnliche Ausbildungsgänge für die Führungsunterstützung durchführen und die Möglichkeit, standortspezifisch erforderliche Anpassungen und modulare Ergänzungen jederzeit berücksichtigen zu können. Eine standortspezifische Ergänzung und Themenanpassung des Rahmenlehrplans oder der Vorschläge für mögliche Ergänzungen ist selbstverständlich möglich und ausdrücklich vorgesehen.

Der Ausbildungsumfang des Lehrplans bildet die grundlegenden Themen ab und beschränkt sich nach den Festlegungen der durchgeführten Workshops ganz bewusst auf die Führungsunterstützung bis einschließlich der Führungsstufe B nach FwDV 100. Die Ausbildung stellt einen Basislehrgang dar und kann je nach den Wünschen oder Bedürfnissen der ausbildenden Stelle modular erweitert werden, um das Erlernte zu vertiefen oder die Kompetenzen der Teilnehmer zu verbreitern. Aus diesem Grund sind in der Rahmenempfehlung Vorschläge zu möglichen Ergänzungen als eigener Gliederungspunkt nach dem Rahmen-Lehrplan aufgenommen. Die Ausbildung für die Führungsunterstützung der Stufen C und D ist bewusst nicht Bestandteil dieser Empfehlung.

Die in der Rahmenempfehlung genannte Ausbildungsdauer soll jeweils als Richtschnur und Planungsgröße dienen. Es steht jedem Ausbildungsstandort frei, diese zu unterschreiten oder zeitlich auszubauen.

Die Ausbildung sollte im Regelfall auf Ebene der Kreisbrandinspektion beziehungsweise Stadtbrandinspektion durchgeführt werden, seltener auf Ebene einer einzelnen Feuerwehr.

Die Fachbereiche 3 und 7 wünschen eine erfolgreiche Ausbildung mit der erstellten Fachempfehlung.

 

Ausgabe: Januar 2025 | Herausgeber: LFV Bayern - Fachbereiche 3 (Ausbildung, Lehrmaterial, Weiterbildung) und 7 (Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, ILS, Funkwesen)

Rahmenempfehlung RE 1 FüU Standortausbildung Führungsunterstützung

Mit einem einfachen Grafikprogramm (meist kostenlos im Betriebssystem des PCs, Tablets oder Smartphones enthalten) und einer Simulationssoftware zur Darstellung von Flammen und Rauch oder von sich ausbreitenden Gefahrstoffwolken lassen sich abwechslungsreiche interessante Übungsszenarien für die Feuerwehrausbildung darstellen.

Der Fachbereich 3 hat hierzu eine Fachinformation erstellt. 

Ausgabe 2024-09-04 | Herausgeber: LFV Bayern - Fachbereich Ausbildung

Verwendung von Simulationssoftware für die Ausbildung

Die Staatliche Feuerwehrschulen überzeugen mit neuen Ausbildungsformaten

Herzlichen Dank an Dieter Püttner für die ausführlichen Berichte zu neuen Online-Lehrgängen.

Online-Einsatztraining für Gruppenführer

Aufbaulehrgang für Kommandanten mit Gruppenführerqualifikation

Lehrgang Leiter Atemschutz

Lehrgang Fachteil für Ausbilder Sprechfunk

Fortbildung für Gerätewarte Wartung und Pflege von Feuerlöschkreiselpumpen

 eingestellt am 01.06.2021 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

Auf Initiative des Fachbereichsleiters Ausbildung stellt die Transfer GmbH dem Landesfeuerwehrverband Bayern für die Ausbildung kostenlos eine Methodendatenbank zur Ausbildungsunterstützung zur Verfügung. Die Datenbank stellt etwa zweihundert verschiedene Methoden vor, die allen Ausbilder der Feuerwehren ihre Tätigkeit erleichtern. Die Datenbank ermöglicht es allen Lehrenden, mit wenig Suchaufwand die passenden Methoden zu finden, die ideal zu den unterschiedlichen Ausbildungs- und Unterrichtsphasen, den jeweiligen Zielen und Inhalten passen.

Die Ausbilder der bayerischen Feuerwehren können die Methodendatenbank als Datei auf Anfrage beim zuständigen Fachbereichsleiter Ausbildung (Fachbereich 3) des jeweiligen Bezirksfeuerwehrverbandes bekommen.

Zur Wasserentnahme durch die Feuerwehren aus Trinkwassernetzen hat der Fachbereich 3 eine Fachinformation erstellt, die zur Fort- oder Weiterbildung von Maschinisten oder anderen Feuerwehrangehörigen verwendet werden kann.

 

eingestellt am 17.07.2017 | Ausgabe: 2017 - 07 | Quelle: LFV Bayern e.V - Fachbereich 3

Fachinformation Wasserentnahme Trinkwasser

Der Fachbereich 3 hat nunmehr eine Präsentation zur Information über die Rettungskarte (Rettungsdatenblatt) erstellt. Sie soll den Feuerwehren einen Überblick über die Inhalte und Handhabung der Rettungskarte geben. Zudem wird auf weitere Informationsquellen hingewiesen.

 

eingestellt am 02.07.2014 | Ausgabe: 2015-01 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

Präsentation Rettungskarte

Der Fachbereich 3 hat zum Thema Rettungsgasse nunmehr eine einheitliche Ausbildungsunterlage erstellt. Sie richtet sich nicht nur an die "normalen" Verkehrsteilnehmer, sondern auch an die Fahrer von Einsatzfahrzeugen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte sich auch an alle Hilfsorganisationen, an die Polizei und eben auch an die Feuerwehren gewandt, um auch hier auf die Inanspruchnahme der freigehaltenen Rettungsgasse hinzuweisen.

 

eingestellt am 02.07.2014 | Ausgabe: 2014-12 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

Präsentation Rettungsgasse

Bisher konnte man die Führerscheinklasse C ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Aufgrund der sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie konnte die Führerscheinklasse C ab dem 19.01.2013 aber erst ab dem 21. Lebensjahr erworben werden. Dies galt auch für Feuerwehrangehörige, auch wenn diese damit nur Fahrzeuge der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr fahren wollten.

Auf Initiative des Deutschen Feuerwehrverbandes und mit maßgeblicher Unterstützung durch den LFV Bayern hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. April 2014 eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen.

Demnach ist es nun ab dem 01. Mai 2014 für Feuerwehrangehörige wieder möglich die Führerscheinklasse C ab dem 18. Lebensjahr zu erhalten. Die Ausnahme gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands. Eine MPU ist hierfür nicht erforderlich.

 

aktualisiert: 2015-01-08 | Ausgabe: 2014-05-01 | Quelle: LFV Bayern e.V

Fachinformation Führerschein Klasse C

Das Dienstbuch für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns wird unter fachlicher Mitwirkung des Fachbereiches 3 vom LFV Bayern e.V. herausgegeben. Es dient zur Nachweisführung von Zugehörigkeit, Dienstzeit, Funktion, Dienstgrad, Auszeichnungen, Leistungsprüfungen, Wettbewerben und der Ausbildungen.

Es kann von allen Feuerwehren Bayerns bestellt werden. Für Mitgliedsfeuerwehren im LFV Bayern e.V. ist dies kostenlos.

Es kann hier bestellt werden.

Im Zuge der Einführung der Modularen Truppausbildung (MTA) ab Mai 2014 in Bayern, kann die weiter unten bereitgestellte aktualisierte Seite 22-23 ausgedruckt und eingelegt/eingeklebt werden.

Ausgabe: 2014-04-28 | Quelle: LFV Bayern e.V. - Fachbereich 3

Dienstbuch Seite 22–23

Hier finden Sie zusammengefasst Informationen zum aktuellen Thema "Ausnahmeregelung Führerschein bzw. Feuerwehrführerschein".

03.01.2012 - Übergabe der ersten „großen Feuerwehrführerscheine“ und Klarstellung zur Haftungsregelung von Auszubildenden und Ausbilder

gemeinsame Pressemitteilung des BayStMI vom 04.01.2012

Präsentation zur Information der Feuerwehren

Anlage 1 - Muster einer Fahrberechtigung nach Anlage 1 FBerV

Anlage 2 - Checkliste für die Ausbildung

Anlage 3 - Checkliste für die Prüfung

Anlage 3.1 - Hinweise zur Prüfungsbewertung

Anlage 4 - Muster einer Ausbildungs- und Prüfbescheinigung (Stand 2025)

IMS "Klarstellung zur Haftungsregelung" vom 02.01.2012

 

Fragen und Antworten zur Feuerwehr-Fahrberechtigung

Kann das begleitete Fahren mit 17 im Rahmen des 2-jährigen Besitzes der Klasse B angerechnet werden?

Nach Rücksprache mit dem StMI kann ab Erteilung der Fahrerlaubnis B 17 auf der Grundlage der Klasse B, die Zeit bereits angesetzt werden.

Gelten die Schlüsselnummern der Klasse B auch für die Feuerwehr-Fahrberechtigung?

Da die Feuerwehr-Fahrberechtigung auf der Grundlage der Klasse B erteilt wird, gelten auch hier die Schlüsselnummern der Klasse B.

Zum 01. Mai 2014:

Der Bundes-Gesetzgeber hat durch eine Änderung von § 2 Abs. 16 Satz 1 Nr. 3 StVG bestimmt, dass die Begleitperson ..... "zum Zeitpunkt der Einweisungs- und Prüfungsfahrten im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist."

Insofern muss die in Bayern gültige Fahrberechtigungsverordnung dieser Forderung noch angepasst werden.

eingestellt am 26.05.2014 | Ausgabe: 2014-05-01 | Quelle: LFV Bayern e.V. / Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Fahrberechtigungsverordnung Bayern (durchgeschriebene Fassung - Stand 01.09.2011

Muster - Ausbildungs- und Prüfbescheinigung (Stand 2024)

Änderungsverordnung (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste)

Anlage zur Änderungsverordnung (Anlage 1 - Nachweis der Fahrberechtigung)

Vollzugshinweise zur Änderungsverordnung (Führerschein bis 7,5 t)

Informationen zum Thema Atemschutz, der FwDV 7 usw. finden Sie im Fachbereich 1.

Atemschutz