Pressemitteilung / 07.04.2020
Information des Landesfeuerwehrverbandes Bayern zur Coronakrise
Der Freistaat Bayern hat am 16.03.2020 das Vorliegen einer bayernweiten Katastrophe zur Bewältigung der Coronapandemie festgestellt. Diese Maßnahme dient im Wesentlichen dazu, unter einheitlicher Führung und Koordination alles veranlassen zu können, was die Ausbreitung der Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus CoVID 19 verlangsamt und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auch auf Dauer gewährleistet. Während bei den bisherigen, meist nur landkreisweit geltenden Feststellungen einer Katastrophe, z.B. bei Hochwasser, großen Unglücken oder ungewöhnlich starken Naturereignissen (Sturm, Schnee), die Feuerwehren sofort mit Mannschaft und Gerät sowohl örtlich, als auch überörtlich umfangreich tätig wurden, ist dies bei der vorliegenden „Gesundheitskatastrophe“ zunächst kein Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren.
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