Musterjugendordnung

17. März 2026

Eine Leitlinie für Verantwortung, Teamgeist und demokratische Werte in der Jugendfeuerwehr | Aus: Florian Kommen Nr. 147 (März 2026)

Die Jugendordnung ist eine wichtige Basis für die Arbeit jeder Jugend- und Kinderfeuerwehr Gruppe. 

Warum notwendig? 

Über die feuerwehrtechnische Ausbildung hinaus sind Kinder- und Jugendfeuerwehren ein Ort, an dem junge Menschen Verantwortung übernehmen, Teamgeist entwickeln und demokratische Werte erleben. Die Jugendordnung schafft dafür klare Regeln innerhalb der Gruppe, insbesondere in Bezug auf die Gruppen-versammlung und die Wahl eines/r Jugendsprechers/-in. Darüber hinaus legt auch die KUVB (kommunale Unfallversicherung Bayern) Wert darauf, dass Jugendfeuerwehr-Aktivitäten, die der Nachwuchsförderung dienen vor Ort durch eine Jugendordnung klar definiert sind. Damit ist die Jugendordnung auch für den bestmöglichen Versicherungsschutz der Kinder und Jugendlichen wichtig. Und nicht zuletzt ist die Jugendordnung auf Orts, Kreis/ Stadt- und Bezirks-Ebene Voraussetzung für die Mitgliedschaft in den Jugendringen. Jugendfeuerwehren können dort gemeinsam mit anderen Jugendverbänden jugendpolitisch mitbestimmen und von öffentlicher Förderung profitieren.

Gut zu wissen: 

Download: Das „MUSTER einer JUGEND-ORDNUNG FÜR DIE KINDERGRUPPEN UND JUGENDGRUPPEN der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns“ findet sich auf www.jf-bayern.de im Downloadbereich ebenso wie eine „Bedienungsanleitung“, in der alle wichtigen Infos nochmal zusammengefasst sind.

Die Musterjugendordnung ist eine offizielle Anlage der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr Bayern. Sie ist durch den Bayerischen Jugendring als Landes-Jugendamt rechtlich geprüft und genehmigt. Achtung bei Änderungen! In die Platzhalterstellen soll der Name bzw. Ort der Feuerwehr eingetragen werden. Die fett gesetzten Teile sind für die Jugendfeuerwehren von besonderer Bedeutung und daher für alle Gruppen verbindlich und ohne Abweichung wörtlich zu übernehmen. Die normal gesetzten Teile dürfen bei Bedarf angepasst werden.
Gilt auch für Kinderfeuerwehren: Jede Jugendfeuerwehrgruppe und jede Kinderfeuerwehrgruppe braucht eine Jugendordnung. Wenn es innerhalb einer Feuerwehr sowohl eine Jugend- als auch eine Kindergruppe gibt, empfehlen wir die Erstellung einer gemeinsamen Jugendordnung.

Rechtlicher Hintergrund: 

Mit einer Jugendordnung und der Mitgliedschaft im Jugendring werden Jugendfeuerwehren als „freie Träger der Jugendarbeit“ nach §11 und §12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Sozialgesetzbuch VIII anerkannt. Dort wird beschrieben, wie Jugendarbeit aussehen soll: 

  • Soll sich nach den Interessen junger Menschen richten
  • Soll ihnen die Möglichkeit geben mitzubestimmen und mitzugestalten, 
  • Soll sie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zum sozialen Engagement anregen.  

Grundsätzlich handelt es sich bei der Jugendordnung um eine interne Regelung innerhalb der Jugendfeuerwehr. Sie widerspricht dabei der Satzung des Feuerwehrvereins nicht. Sie bietet einen Rahmen für den Bereich der allgemeinen Jugendarbeit innerhalb des Vereinswesens. Auch die Jugendkasse muss ein Unterkonto der Vereinskasse sein und als solche auch bei der Kassenprüfung des Vereins mit geprüft werden. 
./.

Bericht und Bilder: JF Bayern

Aus: Florian Kommen Nr. 147 (März 2026)