Praktisches Fahrsicherheitstraining für Freiwillige Feuerwehren in Bayern

Das Führen eines Feuerwehrfahrzeuges unter Einsatzbedingungen stellt an die Fahrer sehr hohe Anforderungen. Bei speziellen Fahrsicherheitstrainings werden den Fahrern von Einsatzfahrzeugen theoretische Kenntnisse über die Fahrphysik und insbesondere praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, um auch in schwierigen Verkehrssituationen während der Einsatzfahrt richtig reagieren zu können.

Fortsetzung der Fahrsicherheitstrainings

In einem Pilotprojekt hat die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) in den vergangenen drei Jahren Fahrsicherheitstrainings für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen bayerischer Freiwilliger Feuerwehren finanziell unterstützt. Aufgrund des großen Erfolgs und der positiven Resonanz hat sich die KUVB entschlossen, über das Jahr 2012 hinaus Fahrsicherheitstrainings für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen bayerischer Freiwilliger Feuerwehren finanziell zu unterstützen.

 

Inhalte und Teilnahme

Die Inhalte dieser Fahrsicherheitstrainings weisen einen engen Bezug zur Einsatzpraxis auf und werden auf den Einsatzfahrzeugen der eigenen Feuerwehr durchgeführt.

An diesen bezuschussten Trainings können alle Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern teilnehmen, die als Fahrer auf Einsatzfahrzeugen (ab TSF-Einsatzfahrzeug) eingesetzt werden und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind.

 

Verteilung der Kontingente

Die Verteilung der Trainingskontingente erfolgt 2013 über die Bezirksfeuerwehrverbände. Wir haben die Vorsitzenden der Bezirksfeuerwehrverbände gebeten, in Rücksprache mit den Kreis- und Stadtbrandräten die Kontingente bedarfsgerecht auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu verteilen.

Sollte ein erhöhter Bedarf an Fahrsicherheitstrainings bestehen, der das Kontingent übersteigt, so bitten wir die Feuerwehren, sich unabhängig von diesem Förderprojekt mit den Ausbildungsträgern in Verbindung setzen, damit diese Ihnen entsprechende Angebote unterbreiten können.

 

Ausbildungsträger

Um einen gesicherten Qualitätsstandard der Ausbildung zu gewährleisten und die Ausbildung nicht selbst zum Unfallschwerpunkt werden zu lassen, wurden die Ausbildungsträger anhand eines entsprechend festgelegten Anforderungskataloges ausgewählt.

Vor dem Hintergrund einer gerechten Behandlung aller Feuerwehren in Bayern sind die unterstützten Trainings aller kooperierender Ausbildungsträgern sowohl inhaltlich als auch von den Rahmenbedingungen und Kosten vergleichbar.

Eine Aufstellung der kooperierenden Ausbildungsträger finden Sie hier.

 

Anmeldung

Die Landkreise werden gebeten, entsprechend den ihnen zugeteilten Kontingenten Gruppen mit Maschinisten und Fahrzeugen zusammenzustellen und Kontakt mit einem der kooperierenden Ausbildungsträger aufzunehmen. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem Landkreisvertreter und einem der kooperierenden Ausbildungsträger. 
Wir bitten um Beachtung, dass Anmeldungen nicht über die KUVB erfolgen können. Termine und organisatorische Fragen zur Trainingsdurchführung werden ausschließlich zwischen dem Landkreisvertreter und dem Veranstalter abgesprochen.

Die Reservierung der Trainings darf ausschließlich über Original-Anmeldeformulare vorgenommen werden, die die Landkreise über die Bezirksvorsitzenden erhalten haben. Die Anzahl der Formulare entspricht der Anzahl der zugeteilten Kontingente. 
(Fehlerteufel: Leider ist bei dem bereits verteilten Original-Anmeldeformular ein Fehler unterlaufen. Selbstverständlich kann dieses durch den Landkreisbeauftragten unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Bezirksvorsitzenden ist nicht erforderlich.)

Für den Fall einer kurzfristigen Absage einzelner Teilnehmer bitten wir, "Ersatzfahrer" bereit zu halten. Bitte haben Sie Verständnis, dass für Trainings, die über das oben aufgeführte Kontingent hinaus, bzw. ohne Original-Anmeldeformular oder bei anderen Ausbildungsträgern durchgeführt werden, ausnahmslos kein Zuschuss durch die KUVB gewährt werden kann.

 

Kostenbeteiligung

Pro Teilnehmer muss ein Teilbetrag von 35 EUR an den Veranstalter bezahlt werden; ein relativ geringer eigener Beitrag im Vergleich zu den sonst üblichen Kosten in Höhen von ca. 130 EUR pro Teilnehmer. Die Differenz zur Kursgebühr wird von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern direkt mit dem Ausbildungsträger abgerechnet. Wir empfehlen den Feuerwehrangehörigen, sich vor der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mit Ihren Kommunen in Verbindung zu setzen und um die Erstattung des Eigenanteils von 35 EUR pro Teilnehmer zu bitten.

Wir bitten, mit dem Ausbildungsträger vor dem Training zu klären, auf welchem Zahlungsweg diese Eigenbeteiligung erfolgen kann.

 

Quelle: www.kuvb.de

Aktuelle Informationen zu diesem Projekt finden Sie auch im Internetauftritt der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB): http://www.kuvb.de/praevention/betriebsarten/feuerwehren/fahrsicherheitstraining/