Themen des LFV Bayern

24. November 2021
LFV Bayern

Für Jetzt und das neue Jahr 2022

Corona-Impfung – jetzt boostern!

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat alle Impfzentren darauf hingewiesen, dass Polizeikräften sowie den aktiven Kräften des THW und der Feuerwehren Auffrischungsimpfungen anzubieten sind und für diese Personengruppen nach Möglichkeit zusätzliche Impfangebote initiiert werden, etwa durch Einsatz mobiler Teams bzw. gesonderte Impftermine im Impfzentrum.

Herzlichen Dank dafür! Das unterstreicht unseren wiederholten Impfappell.

Corona-Handlungsempfehlung – was heißt es jetzt genau?

Müssen begonnene Übungs- und Ausbildungstermine sofort abgesagt werden? Nein: Unter den bereits mitgeteilten Regeln (2Gplus, konsequentes Maske tragen, Abstand, Hygiene, Lüften…) ist es weiterhin vertretbar, begonnene Ausbildungen zeitnah abzuschließen.

Neue Ausbildungen sollten allerdings nicht begonnen werden, sondern auf die Zeit nach der kritischen Phase verschoben werden.

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere die Wintermonate mit hohen Ansteckungszahlen verbunden sind. Es ist also klug, die wärmere Jahreszeit für Ausbildungen, Übungen usw. zu beplanen.

Dürfen Weihnachtsfeiern der Feuerwehrvereine stattfinden?

Hier verweisen wir auf die jeweils geltenden staatlichen Regelungen. Findet eine Weihnachtsfeier in einer Gaststätte statt und ist sie dort zulässig, kann diese unter Beachtung der Hygieneregeln stattfinden.

Wir raten aber in jedem Fall davon ab, Weihnachtsfeiern vereinsintern, beispielsweise im Feuerwehrhaus durchzuführen. Das Risiko ist hier einfach zu hoch und es besteht derzeit sicher kein Anlass dazu.

Zuwendungsrichtlinien für das kommunale Feuerwehrwesen werden aktualisiert

Bereits zum 01.01.2022 sollen die Zuwendungsrichtlinien für das kommunale Feuerwehrwesen angepasst werden.

Der LFV Bayern hat sich in den letzten Wochen in seinen Gremien intensiv mit den Einzelheiten beschäftigt und fristgerecht seine Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration übermittelt.

Insgesamt kann hier mitgeteilt werden, dass aus verbandlicher Sicht grundsätzlich die Weiterführung bewährter Bestandteile befürwortet und gleichzeitig die Aufnahme zukunftsgerichteter, innovativer Impulse begrüßt wird.

Als Beispiele seien hier zum einen das Belassen des Tragkraftspritzenanhängers (TSA) in der Förderung und die Neuaufnahme des Tanklöschfahrzeugs mit Waldbrandzusatzausstattung (Waldbrand-TLF) genannt. Über das Ergebnis der Annahme unserer verbandlichen Vorschläge wird nach Vorliegen berichtet.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich aktiv mit Rat und Tat in den Prozess eingebracht haben.

„Feuerwehrrente“ – es tut sich was!

Unter Federführung des Gemeinsamen Ausschusses Sozialwesen des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung ein mögliches Modell für eine „Feuerwehrrente“ erarbeitet.

Dieses sieht im Wesentlichen auf der Grundlage einer betrieblichen Zusatzversorgung eine Beitragszahlung auf das schon bestehende Rentenkonto eines Versicherten vor. Der Verbandsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2021 einstimmig dafür ausgesprochen, den DFV aktiv bei den weiteren, konkretisierenden Schritten zu unterstützen.
Ein zeitnahes Gespräch mit DFV-Präsident Karl-Heinz Banse und unserem Vorsitzenden ist vereinbart.

Kampagneninhalte ab 2023 – Ideenwettbewerb kommt!

Zu Jahresbeginn 2022 wird ein basisdemokratischer Ideenwettbewerb über das Motto der zukünftigen Kampagnen ausgelobt werden.

Nach der Fortführung der erfolgreichen Kampagne „Helfen ist Trumpf!“ in diesem Jahr wird 2022 bekanntermaßen die Lange Nacht der Feuerwehren mit dem Titel „Helfen ist Trumpf. Tag und Nacht!“ stattfinden.

Für die Jahre ab 2023 werden neue Leitlinien für eine Kampagne gesucht. Dabei wollen wir das kreative Potential, das in unseren Feuerwehren steckt, gezielt nutzen. Im Sinne unseres Mottos „von der Basis für die Basis“ kann jede und jeder mitmachen und Vorschläge einbringen. Anschließend soll es eine ebenso basisdemokratische Online-Abstimmung geben.

Klausurtagung – Schwerpunktthema Katastrophenschutz

Die Klausurtagung mit den Kreis- und Stadtbrandräten, den Vorsitzenden der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände, den Leitern der Berufsfeuerwehren sowie den Fachbereichsleitern ist für den 11./12.03.2022 in Unterschleißheim geplant. Schwerpunktthema werden die zusammen mit allen im Katastrophenschutz tätigen Organisationen zu erarbeitenden Verbesserungsmöglichkeiten sein, die insbesondere auf den Erfahrungen aus dem hier leider außergewöhnlichen Jahr 2021 beruhen.

In diesem Zusammenhang hat sich der Verbandsausschuss ebenfalls in seiner Sitzung am 19.11.2021 bereits grundsätzlich auch den Inhalten einer von der vfdb eingesetzten Expertenkommission angeschlossen, die der DFV ebenfalls unterstützt und die hier www.feuerwehrverband.de/katastrophenschutz-braucht-dringend-ein-update/ nachzulesen sind.

Einführung einer einheitlichen Tagesdienstkleidung für die Bayerischen Feuerwehren

Hier können wir leider noch keine näheren Einzelheiten mitteilen. Dieses Thema wird einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit im kommenden Jahr darstellen.

Ein nächster Schritt soll in der ersten Verbandsausschuss-Sitzung im Februar 2022 erarbeitet werden.

Ihr

Johann Eitzenberger