Überprüfung der Fahrerlaubnis von Maschinisten/Fahrzeugführern und Halterhaftung
Aktualisierte Fachinformation des Fachbereichs 2 - Sozialwesen, Vereinswesen, Rechtschutz, Versicherungsschutz, Steuern
Früher genügte eine Selbsterklärung des Feuerwehrangehörigen, dass er den Entzug seiner Fahrerlaubnis seiner Gemeinde als Halter des Fahrzeuges mitteilen musste. Nach neuer Rechtsauslegung und den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes ergeben sich für den Halter von z.B. Feuerwehrfahrzeugen (i.d.R. die Gemeinden) aber weitere Verpflichtungen hinsichtlich der Überprüfung. Diese Verpflichtungen werden üblicherweise an den Kommandanten übertragen. In diesem Falle sollten die u.a. Informationen dazu beachtet werden. Kommt es trotz aller Umsicht einmal zu einem Strafverfahren gegen den Halter, muss er zu seiner Verteidigung nachweisen, dass er seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist. Daher empfiehlt es sich, die Routinekontrollen übersichtlich zu dokumentieren.
Der Fachbereich 2 hat hierzu nun eine Fachinformation zur Überprüfung der Fahrerlaubnis von Maschinisten/Fahrzeugführern und der damit verbundenen Halterhaftung erstellt, die nun in der aktualisierten Fassung vorliegt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Anlage und auf der Seite des Fachbereichs 2
Informationen zum Datenschutz bei der Führerscheinkontrolle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) finden Sie hier.