Transparenzregister – alles neu?

11. Oktober 2021
Freiwillige Feuerwehr Deutschland

Das Transparenzregister wird seit 2017 geführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es enthält Angaben über die „wirtschaftlich Berechtigten“ jeder Körperschaft in Deutschland. Durch eine Gesetzesänderung, die zum 1. August 2021 in Kraft trat, wird das Transparenzregister nun zum sogenannten Vollregister.

Was heißt das für Stiftungen, Vereine und gGmbHs? Und was hat der Gebührenbescheid zu bedeuten – sind Gemeinnützige nicht mehr von der Gebühr befreit?

Das Haus des Stiftens informiert hier auf seiner Website.

>> Zum Artikel. <<