Projekt Sammelbeschaffung
Aktuelle Informationen zur bayernweiten Sammelbeschaffung LF 10 Bayern | Aus: Florian kommen Nr. 148 (Juni 2026)
Das Projekt Sammelbeschaffung eines LF 10 ist das zentralste des LFV Bayern in diesem Jahr. Aktuell liegen fast 260 Interessensbekundungen von bayerischen Städten und Gemeinden für eine Teilnahme am Sammelbeschaffungsverfahren für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 Bayern vor. Diese sind nach wie vor unverbindlich, vier Kommunen haben allerdings bereits jetzt ihre verbindliche Teilnahme erklärt.
Die Bieterabfrage ist inzwischen abgeschlossen. Von den mehr als zehn möglichen Bietern, die offiziell über die geplante Beschaffung informiert wurden, haben sich acht fristgerecht mit entsprechend aussagekräftigen Unterlagen zurückgemeldet. Diese Antworten werden nun im Detail gesichtet und nehmen ggf. noch Einzug in die Leistungsbeschreibung bzw. in das Verfahren.
Bis spätestens Mitte Juni 2026 sollen alle interessierten Gemeinden das abschließende Leistungsverzeichnis und einen Vorschlag zur verbindlichen Teilnahme erhalten. Daran anschließend haben diese noch ca. 4 Wochen Zeit, sich an der Sammelbeschaffung zu beteiligen.
Die verbindliche Zusage kann dann voraussichtlich bis Ende Juli 2026 abgegeben werden.
Erst nach Eingang der Zusagen kann der Gesamtumfang der Beschaffungsmaßnahme abschließend beurteilt werden. Die Gesamtzahl der zu beschaffenden Fahrzeuge hat insbesondere Einfluss auf die Gestaltung des Vergabeverfahrens und in letzter Konsequenz auch auf den finalen Preis.
Als Orientierungsgröße kann davon ausge-gangen werden, dass die Kosten für die Gesamtbeschaffung (Fahrzeug/Aufbau/Beladung), jedoch ohne nachträglicher Zusatzausstattung, unter 500 T€ pro Fahrzeug (inkl. Umsatzsteuer) liegen werden.
Für die Kommunen konnte im Rahmen der Sammelbeschaffung eine weitere Vereinfachung bei der Zuwendungsantragstellung erreicht werden: Das Antragsverfahren zur Erlangung von Zuwendungen auf Basis der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien) bleibt zwar auch für die Sammelbeschaffung unverändert. Die antragstellende Kommune hat für jedes Fahrzeug einen gesonderten Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Jedem Antrag ist die fachliche Stellungnahme des Kreis-/Stadtbrandrates beizufügen. Eine Besonderheit ist dabei, dass mit der Antragstellung auch die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden muss. Als Hinweis (Begründung) ist auf die Sammelbeschaffung zu verweisen. Damit erfolgt eine weitere Vereinfachung, da die jeweiligen Kommunen mit Eingang des Antrages bei der Bezirksregierung davon ausgehen können, dass der Beschaffungsmaßnahme zugestimmt wird (vorbehaltlich der Finanzierung). Sie müssen mit einer möglichen Auftragsvergabe nicht mehr auf die Bewilligung (Bescheid) warten. Es kann also das Gesamtverfahren zügig abgewickelt werden.
Der Förderantrag kann bereits jetzt gestellt werden.
Der LFV Bayern steht in gutem Kontakt mit den interessierten Kommunen und informiert proaktiv und detailliert über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten im Verfahren .
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Über das Projekt:
Projektbeteiligte sind der LFV Bayern, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag sowie für die externe juristische Beratung die Mayburg Rechtsanwälte MbH. Als technischer Berater seitens des LFV Bayern fungiert KBR Richard Schrank (Lkr. Rosenheim).
Noch zum Ende des vergangenen Jahres hat der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. als verfahrensdurchführende Stelle eine erste unverbindliche Abfrage bei den Kommunen in Bayern durchgeführt. Im Ergebnis haben sich rund 260 Gemeinden und Städte grundsätzlich interessiert gezeigt.
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Aus: Florian kommen Nr. 148 (Juni 2026)