Aufbewahren von Gefahrstoffen in Feuerwehrhäusern

4. Juli 2023
LFV Bayern Facharbeit

Neue Fachinformation des Fachbereichs 1 - Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung (Atemschutz)

Bei der Aufbewahrung von Treibstoffen (Gefahrstoff) sind eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetze und Regelwerke zu beachten. Die neue Fachinformation des Fachbereichs 1 zur Aufbewahrung von Treibstoffen in Feuerwehrhäusern gibt dazu Hilfestellung.

Die neue Fachinformation finden Sie untenstehend zum Download.

Alle Veröffentlichungen des Fachbereichs 1 - Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung (Atemschutz) finden Sie hier.