Wenn’s mal eilt… Bei der Brandentstehung kann jede Sekunde entscheiden

22. Mai 2017
LFV Bayern

Immer wieder kann der Tagespresse entnommen werden, dass durch einen Brand nicht nur Gebäude und Wohnungen, sondern auch Personen zu Schaden gekommen sind. Die meisten Personen können sich rechtzeitig selbst in Sicherheit bringen oder werden durch die Feuerwehr gerettet. Doch oftmals tragen diese Personen - durch Einatmen von giftigem Brandrauch - dauerhafte bis lebensbedrohliche gesundheitliche Schäden davon. Folglich ist es umso wichtiger, schon bei der Entstehung eines Brandes auf diesen Umstand hingewiesen zu werden, um sich und andere Mitbewohner rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen. Rauchwarnmelder übernehmen dies kostengünstig und zuverlässig.

Bei der Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden durch die Neueinführung von Absatz 4 im Artikel 46 die Eigentümer vorhandener Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Für neu errichtete Wohnungen und Gebäude war dies bereits seit Januar 2013 Pflicht. Diese Verpflichtung gilt also nicht nur für vermietete Wohnungen und Gebäude, sondern auch für die jeweiligen Eigentümer selbst. Oftmals wurde diese Verpflichtung zum eigenen Schutz bisher verdrängt oder auf Grund der Falscheinschätzung einer solchen Gefahr bisher ignoriert. Der Landesfeuerwehrverband Bayern erwartet sich von der flächendeckenden Umsetzung dieser Rauchwarnmelderpflicht einen Rückgang der Brandtoten in Wohnungen. Die Feuerwehren wollen lieber Menschen rechtzeitig retten können, als nach einem Brandereignis Tote bergen zu müssen.

Der Landesinnungsverband des Bayerischen Kaminkehrerhandwerk, mit seinem Landesinnungsmeister Heinz Nether, hat es sich anlässlich seines 95. Landesverbandstages in Mühlbach im Altmühltal zur Aufgabe gemacht, alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern nochmals umfassend über die nicht nur notwendige, sondern auch gesetzlich vorgeschriebene, Rauchwarnmelderpflicht zu informieren. Der neu gewählte Technische Landesinnungswart Markus Knothe nimmt dies zum Anlass, zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., eine Präsentation für beide Verbände zu veröffentlichen, die produktneutral alle Fragen rund um das Thema Rauchwarnmelder erläutert.

Das Kaminkehrerhandwerk sieht sich seit jeher als Ansprechpartner für alle Mieter und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden, und berät neutral zu Fragen im Brandschutz, Betriebssicherheit und Umweltschutz. Mit dieser Präsentation haben alle Feuerwehren im Freistaat Bayern die Möglichkeit, die Öffentlichkeit z. B. am Tag des Rauchwarnmelders, dem 13. Oktober 2017, oder im Rahmen einer anderweitigen Veranstaltung, in ihr jeweiliges Feuerwehrgerätehaus einzuladen und über diese sinnvolle Regelung umfassend zu informieren. Dieser Vortrag kann jederzeit von einem Feuerwehrmitglied, als auch durch ein Innungsmitglied aus dem Kaminkehrerhandwerk präsentiert werden. Selbstverständlich sind auch Städte, Gemeinde und Kommunen aufgerufen, diese Möglichkeit zu nutzen und auf den Stichtag zur Nachrüstpflicht zur Installation für Rauchwarnmelder zum 31. Dezember 2017 hinzuweisen.

Hier können Sie das Plakat und die Präsentation downloaden.