Weiterhin kein Busführerschein für Feuerwehr nötig

17. Januar 2017
LFV Bayern DFV

Der LFV Bayern hatte sich nach Bekanntwerden der 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung und deren Auswirkungen auf das bayerische Feuerwehrwesen und hier im Besonderen der zusätzlichen zeitlichen Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden aber auch den dadurch entstehenden Kosten für die bayerischen Kommunen an das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI) gewandt und um eine Ausnahme zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D1 gebeten.

Die Änderung in der Deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung wurde notwendig, um europäische Vorgaben in Deutschland umzusetzen. Nur hatte man dabei die Auswirkungen auf die Feuerwehren umsehen.
Im Ergebnis hätte sogar der Maschinist eines TSF (ab 3.500 kg) dann die Fahrerlaubnis der Klasse D 1 nachmachen müssen.
Nunmehr konnte im gemeinsamen Schulterschluss eine Ausnahme erreicht werden, die letztendlich allen Feuerwehren in Deutschland zu Gute kommt.
Hier finden Sie nun die Pressemitteilung des Deutschenfeuerwehrverbands.