Statement zum Thema Kinderfeuerwehr

17. Januar 2017
LFV Bayern Kinderfeuerwehr

Aufgrund des neusten Interviews mit Dr. Uwe Brandl (Bayerischer Gemeindetag) im Bayerischen Rundfunk, gibt der LFV Bayern hierzu einen Stellungnahme ab. Wir können die Ansichten von Dr. Brandl nicht nachvollziehen und teilen seine Aussagen nicht.

Kinderfeuerwehren gibt es zum Teil schon seit mehr als 10 Jahren in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Thüringen gibt es keine explizite Kinderfeuerwehr, ab sechs Jahren ist jedoch bereits die reguläre Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr möglich.

In allen Bundesländern sind Kinderfeuerwehren mittlerweile eine Erfolgsgeschichte, die vor allem durch die immer weiter steigende Zahl der Kinder in diesen Kindergruppen belegt wird.

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Kinder bzw. Jugendliche erst ab dem 12. Lebensjahr in die Feuerwehr eintreten dürfen. Eine Umsetzung in Bayern war daher aus unserer Sicht längst überfällig und wir sind sehr zuversichtlich, dass auch die bayerische Kommunen ohne Probleme mit diesem Thema umgehen können.

Aufgrund der demografischen Entwicklung der letzten Jahre wird der "Wettbewerb" zwischen den verschiedenen Jugendverbänden weiter steigen. Alle anderen Vereine und Organisationen - ob Sportvereine, Hilfsorganisationen, THW - machen es uns schon vor und nehmen Kinder in diesem Alter auf. Alle haben die Zeichen der Zeit erkannt und versuchen, Kinder möglichst frühzeitig an sich zu binden. Je älter das Kind, umso schwieriger wird diese Bindung. In der heutigen Zeit hat ein Kind oder ein Jugendlicher gar nicht mehr die Zeit, sich in mehreren Vereinen zu engagieren. Hier gilt wirklich das Sprichwort: "Der frühe Vogel fängt den Wurm".

Zudem bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht - nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema "Feuerwehr" sind.

Angesichts dieser Chancen treten die völlig unbegründeten Befürchtungen zu personellen und finanziellen Konsequenzen bis hin zu möglichen Umbaumaßnahmen in den Hintergrund.

Wie der gesamte Dienst in unseren Freiwilligen Feuerwehren wird auch der Umgang mit Kindern und deren Betreuung ehrenamtlich erfolgen. So wie unsere Frauen und Männer in den über 7.700 bayerischen Feuerwehren übrigens auch ehrenamtlich und unentgeltlich die Pflichtaufgabe der Kommunen im abwehrenden Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung erfüllen.

Und wenn sich Feuerwehrdienstleistende neben dem normalen Tagesgeschäft wie Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Arbeitsdienst auch noch ehrenamtlich um Kinder und Jugendliche kümmern, so verdient das Respekt, Anerkennung und Unterstützung und nicht Kritik und Zweifel.

Unsere Frage an Kritiker: Für wen machen dies unsere Feuerwehrdienstleistenden? Natürlich für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger! Aber wem obliegt dieser Schutz? Den Kommunen! Und dieser Tatsache sollen und müssen die Kommunen auch Rechnung tragen und zwar im wahrsten Sinn des Wortes, also selbst wenn es Geld kosten würde. An der Zukunft unseres flächendeckenden Hilfeleistungssystems "Feuerwehr" sparen zu wollen, heißt, an der Sicherheit der Bevölkerung zu sparen!

Im Übrigen sind Kinder nach der gesetzlichen Definition Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (vgl. z.B. § 1 JuSchG), so dass sich schon jetzt "Kinder" in der Feuerwehr befinden und sich im Feuerwehrhaus aufhalten. Kam es dadurch in der Vergangenheit zu finanziellen Belastungen für "kindgerechte" Umbauten? Das ist nicht der Fall! Und ein Feuerwehrgerätehaus hat immer sicher zu sein und den einschlägigen Vorschriften zu entsprechen, egal ob sich Kinder, Jugendliche oder Erwachsene und egal ob sich Feuerwehrdienstleistende oder Dritte darin aufhalten.

Nur am Rande sei noch bemerkt, dass die Jugendlichen natürlich nicht erst ab dem 18. Lebensjahr aktiven Dienst leisten dürfen. In Art. 7 Abs.1 BayFwG heißt es, dass Jugendliche vom vollendeten 12. Lebensjahr an als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. Der Kommentar führt hierzu aus, dass die Jugendlichen den erwachsenen Feuerwehrdienstleistenden grundsätzlich gleichgestellt sind, so dass auch die Anwärterzeit als vollwertiger Dienst anerkannt wird. Und die Teilnahme an Einsätzen ist unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 16. Lebensjahr möglich.

Etwa ab dem 5. Lebensjahr beginnen Kinder, Vorlieben zu entwickeln. Eine Umfrage bei Kindern zwischen dem 6. und dem 12. Lebensjahr zu ihren Berufswünschen ergab als Antwort: Polizist, Fußballer oder Feuerwehrmann. Es bedarf doch keiner weiteren Überlegungen und Ausführungen, dass dieses Alter der ideale Ansatzpunkt ist, um Kinder für unser freiwilliges Ehrenamt zu begeistern, ihnen behutsam und spielerisch die vielfältigen Aufgaben der Feuerwehren näher zu bringen und sie dadurch an die Feuerwehr zu binden, damit die Einsatzstärke der Feuerwehren, wie wir sie jetzt kennen, auch in Zukunft gewährleistet ist!

Dies ist für uns der richtige Weg und diesen Weg werden wir weitergehen um durch die Novellierung des Feuerwehrgesetzes auch für die Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung und damit für die Kommune die Möglichkeit zu eröffnen - aber keine Verpflichtung zu schaffen! - Kindergruppen zu gründen.

Wir hoffen und wünschen, dass die bayerischen Kommunen diesen Weg mitgehen und sich einer Aufnahme der Kinderfeuerwehren in das Bayerische Feuerwehrgesetz nicht verschließen.