„Man wird gebissen und geschlagen“

12. Mai 2017
LFV Bayern

Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat am Freitag härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zudem gilt die Behinderung der Retter durch Gaffen am Unfallort nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und kann mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden.

olizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute werden künftig besser geschützt. Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat am Freitag härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zudem gilt die Behinderung der Retter durch Gaffen am Unfallort nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und kann mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Der bayerische Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU) weiß aus eigener Erfahrung, wie notwendig das Gesetz ist – er ist seit 44 Jahren aktiver Feuerwehrmann in seinem oberbayerischen Heimatdorf Ampfing (Landkreis Mühldorf am Inn), 15 Jahre lang war er sogar erster Kommandant.

Quelle: http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/Man-wird-gebissen-und-geschlagen;art16698,9592282
© Main-Post 2017
olizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute werden künftig besser geschützt. Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat am Freitag härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zudem gilt die Behinderung der Retter durch Gaffen am Unfallort nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und kann mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Der bayerische Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU) weiß aus eigener Erfahrung, wie notwendig das Gesetz ist – er ist seit 44 Jahren aktiver Feuerwehrmann in seinem oberbayerischen Heimatdorf Ampfing (Landkreis Mühldorf am Inn), 15 Jahre lang war er sogar erster Kommandant.

Quelle: http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/Man-wird-gebissen-und-geschlagen;art16698,9592282
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olizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute werden künftig besser geschützt. Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat am Freitag härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zudem gilt die Behinderung der Retter durch Gaffen am Unfallort nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und kann mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Der bayerische Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU) weiß aus eigener Erfahrung, wie notwendig das Gesetz ist – er ist seit 44 Jahren aktiver Feuerwehrmann in seinem oberbayerischen Heimatdorf Ampfing (Landkreis Mühldorf am Inn), 15 Jahre lang war er sogar erster Kommandant.

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Polizisten, Rettungssanitäter und Feuerwehrleute werden künftig besser geschützt. Nach dem Bundestag beschloss auch der Bundesrat am Freitag härtere Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zudem gilt die Behinderung der Retter durch Gaffen am Unfallort nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat und kann mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden. Der bayerische Staatskanzleichef und Bundesratsminister Marcel Huber (CSU) weiß aus eigener Erfahrung, wie notwendig das Gesetz ist – er ist seit 44 Jahren aktiver Feuerwehrmann in seinem oberbayerischen Heimatdorf Ampfing (Landkreis Mühldorf am Inn), 15 Jahre lang war er sogar erster Kommandant.

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