Fahrsicherheitstraining für Maschinisten bayerischer Freiwilliger Feuerwehren 2017

3. Januar 2017
LFV Bayern

Aufgrund des großen Erfolgs und der positiven Resonanz hat sich die KUVB entschlossen, auch 2017 Fahrsicherheitstrainings für Maschinisten von Einsatzfahrzeugen bayerischer Freiwilliger Feuerwehren finanziell zu unterstützen.

1. Verteilung der Kontingente

Die Verteilung der Trainingskontingente erfolgt auch für das Jahr 2017 wieder über die Bezirksfeuerwehrverbände.
Wir haben die Bezirksvorsitzenden gebeten, den Führungskräften der Landkreise die Kontingente bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.
Für jedes Kontingent erhalten Sie über den Bezirksvorsitzenden eine Bezugsberechtigung im Original.

Sie, bzw. ein von Ihnen Beauftragter werden gebeten, entsprechend den zugeteilten Kontingenten Gruppen mit Maschinisten und Fahrzeugen zusammenzustellen und Kontakt mit einem der kooperierenden Ausbildungsträger aufzunehmen.
Wir bitten darum, die Termine für die Trainings direkt mit dem gewählten Ausbildungsträger abzustimmen.

Wir bitten Sie, das Ihnen zur Verfügung stehende Kontingent der bezuschussten Trainings bis Ende Oktober 2017 voll auszuschöpfen.
Falls Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Kontingente nicht in vollem Umfang Anspruch nehmen sollten, können Sie diese an andere Landkreise weitergeben.
Sollte ein erhöhter Bedarf an Fahrsicherheitstrainings bestehen, der Ihr Kontingent übersteigt, so bitten wir Sie, sich unabhängig von diesem Förderprojekt mit den Ausbildungsträgern in Verbindung setzen, damit diese Ihnen entsprechende Angebote unterbreiten.

2. Anmeldeverfahren

Um Missverständnissen bei Zuschüssen und deren Abrechnung vorzubeugen, erhalten Sie auch 2017 für jedes Kontingent eine Bezugsberechtigung.
Bei der Anmeldung muss dem jeweiligen Ausbildungsträger eine Bezugsberechtigung im Original vorgelegt werden.

Die Reservierung der Trainings erfolgt über das Anmeldeformular. Dieses Formular können Sie über unsere Internetseite herunterladen und am PC ausfüllen. Damit ist gewährleistet, dass dem Ausbildungsträger trainingsrelevante Daten und Informationen vorliegen.

Für den Fall einer kurzfristigen Absage einzelner Teilnehmer bitten wir Sie, "Ersatzfahrer" bereit zu halten, da uns die Ausbildungsträger immer den kompletten Kurs in Rechnung stellen.

3. Teilnahme

An den bezuschussten Trainings können Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern teilnehmen, die als Maschinisten auf Einsatzfahrzeugen (ab TSF-Einsatzfahrzeug) eingesetzt werden und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug sind. Die Inhalte der Trainings weisen einen engen Bezug zur Einsatzpraxis auf und werden auf den Einsatzfahrzeugen (ab TSF-Einsatzfahrzeug) der eigenen Feuerwehr durchgeführt.

An einem Fahrsicherheitstraining nehmen, abhängig vom Veranstalter, 5 - 7 Einsatzfahrzeuge teil, auf denen sich jeweils zwei Maschinisten einer Feuerwehr befinden, die sich bei den praktischen Übungen abwechseln.
Wir bitten Sie, sich bei dem Ausbildungsträger zu erkundigen, wie viele Teilnehmer an einem Kurs teilnehmen können.

Das Training dauert ca. 5 - 6 Stunden und gliedert sich in einen Theorieteil (ca. 45 Minuten) und den praktischen Teil mit Fahrübungen auf.

4. Kosten

Jeder Teilnehmer muss einen Eigenbeitrag von 35,- € an den Ausbildungsträger zahlen (unabhängig vom gewählten Ausbildungsträger).
Wir empfehlen den Feuerwehrangehörigen, dass sich diese vor der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining mit Ihren Kommunen in Verbindung setzen und um die Erstattung des Teilbetrages bitten.

Wir bitten Sie mit dem Ausbildungsträger vor dem Training zu klären, auf welchem Zahlungsweg diese Eigenbeteiligung erfolgen kann.

5. Weitere Informationen

Weiter Informationen können Sie unserer Internetseite entnehmen:
http://www.kuvb.de/praevention/betriebsarten/feuerwehren/fahrsicherheitstraining/

Wir möchten uns jetzt schon ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken und wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2017 und immer eine unfallfreie Fahrt!