Der neue Feuerwehr-Dienstausweis für Feuerwehrdienstleistende in Bayern

8. November 2017
LFV Bayern Facharbeit

Im Sommer 2017 wurde der neue Feuerwehr-Dienstausweis für Angehörige der Feuerwehren in Bayern durch den LFV Bayern veröffentlicht. Mittlerweile wurden schon tausende beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes bestellt. Für wenig Geld eine zusätzlich Anerkennung und Identifikation mit der eignen Feuerwehr erreichen. Das sollte auch im Interesse der Gemeinde sein.

Auch der Bayerische Gemeindetag informierte in der Zeitung des Bayerischen Gemeindetages Ausgabe 7/2017 die Gemeinden über den neuen Feuerwehr-Dienstausweis.

Mit dem neuen Feuerwehr-Dienstausweis im Scheckkartenformat kann man sich als Angehöriger der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr u.a. in seiner Gemeinde ausweisen. Damit hat die Gemeinde erstmalig die Möglichkeit, besondere Vergünstigungen in ihren gemeindlichen Einrichtungen wie z.B. dem Schwimmbad, der Sauna, der Gemeindebücherei oder anderer öffentlicher Einrichtungen für die Eintrittsgebühren verlangt werden, speziell den ehrenamtlichen Angehörigen ihrer eigenen Freiwilligen Feuerwehr einzuräumen. Nutzen Sie diesen Mehrwert des Ausweises und sprechen Sie mit Ihrer Gemeinde über besondere Vergünstigungen zur Förderung des Ehrenamtes in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Dieses sicherheitsrelevante Ehrenamt im Auftrage der Gemeinde - und das rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr - verdient eine besondere Anerkennung durch die Gemeinde.

Aber auch Gewerbetreibende in der Gemeinde können jetzt quasi den "eigenen" ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden ihrer Gemeinde besondere Vergünstigungen einräumen. Es kann nämlich auch passieren, dass man sich bei einem Einsatz in ihrem Geschäft trifft. Warum eigentlich erst bei einem Einsatz? Mit besonderen Vergünstigungen behält man die Kaufkraft am Ort. Letztendlich nützt das allen in der Gemeinde. Also sprechen Sie auch die Gewerbetreiben in ihrer Gemeinde an und versuchen sie Vergünstigungen für die eigenen Feuerwehrangehörigen am Ort zu erreichen. Eine Unterstützung des Bürgermeisters oder der Gemeinde bei diesem Vorhaben ist der Sache sicherlich dienlich.

Die Feuerwehr hat in ihrer Gemeinde etwas dazu erreicht? Schreiben Sie uns und wir berichten darüber.