Achtung! Mautordnung in Österreich wurde geändert!

2. Februar 2018
LFV Bayern Facharbeit Freiwillige Feuerwehr Bayern Einsatz International Österreich

Zum 07.11.2017 wurde die Mautordnung in Österreich zum Nachteil von bayerischen Feuerwehren in Österreich geändert.

Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes. Für diese Kraftfahrzeuge besteht nur dann eine Ausnahme von der Mautpflicht, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und nur für die Dauer der Verwendung des Scheinwerfers oder der Warnleuchte mit blauem Licht.

 

D.h., dass die Einsatzfahrt mit einem zulässigerweise eingeschaltetem Blaulicht von der Maut befreit ist. Auf der Rückfahrt muss aber dann eine Maut gezahlt werden.

Nach dem deutschen Bundesfernstraßenmautgesetz sind u.a. alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren von der Maut befreit. Nach Auskunft der BAG trifft dies auch auf ausländische Feuerwehrfahrzeuge zu.

Der LFV Bayern ist seit November 2017 hierzu mit dem StMI in Kontakt, um die Benachteiligung für die bayerischen Feuerwehren auf österreichischen Autobahnen wieder rückgängig zu machen.

Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.