Ausnahmeregelung zur Mautordnung in Österreich für ausländische Feuerwehrfahrzeuge erwirkt!

23. August 2018
LFV Bayern StMI Facharbeit Freiwillige Feuerwehr Bayern Einsatz Österreich

Achtung! Änderungen in der österreichischen Mautordnung!

Auf mautpflichtigen Straßen in Österreich war es bis zum 06.11.2017 so, dass u.a. ausländische offene Feuerwehrfahrzeuge (als Feuerwehrfahrzeug erkennbare Einsatzfahrzeuge mit zulässigerweise sichtbarem Blaulicht) von der Maut befreit waren.

Seit 07.11.2017 wurde nun in der Mautordnung Nr. 50 der ASFINAG beschrieben, dass die Mautbefreiung nur noch für u.a. ausländische Feuerwehrfahrzeuge gilt, sofern diese zulässigerweise das Blaulicht auch eingeschalten haben. Das führte in der Folge dazu, dass die Rückfahrt von einem Einsatz in Österreich dann wieder mautpflichtig wurde.

Durch eine Anfrage des LFV Bayern am 17.11.2017 an das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr und dessen Anfrage im Januar 2018 an das österreichische Bundesverkehrsministerium wurde nunmehr zum 01.04.2018 die Mautordnung Nr. 51 geändert erlassen. In dieser wurden zu dem Thema auf den Seiten 13/14, 39/40 und 58/59 dann die noch möglichen Ausnahmen beschrieben.

Im Ergebnis sind nun Einsatzfahrten, bei denen zulässigerweise das Blaulicht eingeschalten ist und die Rückfahrt von einem dieser Einsätze auch ohne eingeschaltetem Blaulicht von der Maut befreit. Alle anderen Fahrten u.a. mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren auf mautpflichtigen Straßen sind nun auch mautpflichtig. Dies trifft leider auch auf Fahrten zu z.B. länderübergreifenden Übungen zu!

 

Ausnahmeregelung

Seit dem 05.07.2018 ist eine neue Mautordnung in Österreich in Kraft, die das bayerische Anliegen aufgreift, eine vollständige Befreiung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungs-/Sanitätsdienstes und des Technischen Hilfswerks bzw. des Katastrophenschutzes von der Maut in Österreich zu erreichen: Nach Ankündigung von Fahrten im Rahmen des staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements oder der internationalen Katastrophenhilfe und Bekanntgabe der Kennzeichen ausländischer Transporte an das österreichische Bundesministerium für Inneres (BM.I) , werden die Einsatzfahrzeuge durch die ASFINAG von den Mautpflichten kurzfristig befreit. Die Details zum Verfahren, die mit dem BM.I abgestimmt sind, finden Sie hier. Das BM.I hat versichert, dass diese Verfahren schnell und effizient durchgeführt werden, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Mautbefreiung kann an sich formlos per Mail beim BM.I beantragt werden. Zur Vereinfachung wurde ein Formular entworfen, mit dem sichergestellt ist, dass alle für die Befreiung erforderlichen Daten im Antrag enthalten sind.