Kinderfeuerwehren in Bayern
Warum Kinderfeuerwehren?
Viele Feuerwehren, verteilt über alle Bezirke, unterhalten bereits seit mehreren Jahren Kindergruppen in ihren Feuerwehren. Woher kommt aber das Interesse, Kinder in die Feuerwehr aufzunehmen?
In den meisten Fällen verspricht man sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der "Wettbewerb" zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht - nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema "Feuerwehr" sind.
Ansprechpartner/innen
Der Bereich Kinderfeuerwehr ist zum Ende 2022 in den Verantwortungsbereich der Jugendfeuerwehr Bayern im Landesfeuerwehrverband Bayern übergegangen. Alle Ansprechpartner/innen der Jugendfeuerwehr Bayern finden Sie hier: https://jf-bayern.de/ueber-uns
Einige wichtige Informationen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
- Handreichung für die Kinderfeuerwehren Bayerns
- Zuschuss zur Gründung einer Kinderfeuerwehr
- Anmeldung (oder Abmeldung) einer Kinderfeuerwehrgruppe
- Gruppenunfallversicherung für Kinder in den Kinderfeuerwehren
Das offizielle Logo der Kinderfeuerwehr Bayern!
Die Druckdatei finden Sie im Onlinezugung der Handreichung.
Handreichung für die Kinderfeuerwehren Bayerns
Der LFV Bayern stellt seinen Mitgliedsfeuerwehren - durch die finanzielle Unterstützung der VKB - kostenlos eine Handreichung für die Arbeit mit Kindern zur Verfügung. Diese Handreichung soll die Betreuer/-innen bei allen Aktivitäten und Unternehmungen mit den Kindern unterstützen. Sie enthält alle elementaren Aspekte ab der Gründung einer Kinderfeuerwehr, über Gruppenstunden, Elternabende oder Ausflüge, bishin zum Übertritt in die Jugendfeuerwehr (Anm.:gedruckte Fassung derzeit vergriffen).
Ebenfalls wurde ein Onlinezugang zur Handreichung erstellt, wo im Laufe der Zeit auch Nachlieferungen und Aktualisierungen eingestellt werden. Den Zugang finden Sie hier.
Noch keinen Zugang? Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Zugangsdaten Handreichung" unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Feuerwehr an geschaeftsstelle@lfv-bayern.de, um Zugangsdaten zu erhalten.
ZUSCHUSS ZUR GRÜNDUNG EINER KINDERFEUERWEHR
Über das Sponsoring des LFV Bayern unterstützt die Versicherungskammer Bayern die LFV-Mitgliedsfeuerwehren bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr mit einem einmaligen Zuschuss von 300 Euro. Die Versicherungskammer Bayern fördert damit die Nachwuchsarbeit der bayerischen Feuerwehren und die Brandschutzerziehung.
Der formlose Antrag auf finanzielle Unterstützung muss folgende Punkte enthalten:
- Angabe des Gründungsdatums, welches maximal drei Monate im gleichen Kalenderjahr zurückliegen darf
- Bankverbindung
- Schriftliche Bestätigung des KBR/SBR (mit Unterschrift)
Der Zuschuss ist direkt bei der Versicherungskammer Bayern zu beantragen:
Versicherungskammer Bayern
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Förderung Feuerwehrwesen
Herrn Florian Ramsl
Postfach
80530 München
oder per Email an:
Eine Kindergruppe an- oder Abmelden
Um eine Kindergruppe an- oder abzumelden verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular. 1 Exemplar verbleibt bei Ihnen und je 1 Exemplar bitte an die Kreis-, Bezirks-, Landesjugendfeuerwehr und an das Bundesjugendbüro (per Post an Reinhardstr. 25, 10117 Berlin oder per Mail an info@jugendfeuerwehr.de) schicken.
Weitere hilfreiche Downloads finden Sie auf der Seite der Jugendfeuerwehr Bayern unter https://jf-bayern.de/downloads
GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG FÜR KINDER IN DEN KINDERFEUERWEHREN
Das immer größer werdende Interesse, Kinder unter 12 Jahren bereits mit Feuerwehrthemen vertraut zu machen und dadurch frühzeitig an die Freiwillige Feuerwehr zu binden, veranlasste den LFV Bayern und die JF Bayern schon frühzeitig, sich mit diesem Thema zu befassen.
Schnell zeigte sich, dass unsere Mitgliedsfeuerwehren und Feuerwehrvereine vor allem ein Thema bewegt - der Unfallversicherungsschutz für die Kinder!
Deshalb wurde der LFV Bayern für seine Mitgliedsfeuerwehren tätig und es ist uns gelungen, eine Gruppenunfallversicherung abzuschließen, die die Kinder in den Kindergruppen der Feuerwehrvereine versichert.
Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2016. Eine namentliche Meldung der Kinder an den LFV Bayern bzw. an das Versicherungsunternehmen ist nicht erforderlich.
Ist die Kinderfeuerwehr der kommunalen Feuerwehr unterstellt, gilt automatisch der gesetzliche Versicherungsschutz. (Siehe oben)
Versicherungsleistungen
Versichert sind alle Gesundheitsschädigungen, die ein Kind durch ein Unfallereignis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Feuerwehrverein oder bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins erleidet. Die Versicherung macht dabei keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert.
Als Unfall gilt dabei auch,
- wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
- der Tod durch Blitzschlag.
- Vergiftung, Ersticken und Ertrinken.
Versichert sind weiterhin Infektionen durch Zeckenbiss wie Frühsommer-Meningoenzephalitis und Lyme-Borreliose, sowie unfallbedingte psychische Störungen.
Mitversichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der "dienstlichen" Tätigkeit bzw. Veranstaltung.
Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit.
Vereinbart wurden folgende Versicherungssummen:
Tod | 10.000,00 € |
Invaliditätsleistung | 100.000,00 € |
Bergungskosten | 10.000,00 € |
Kosmetische OP's | 10.000,00 € |
Reha-/Kurkostenbeihilfe | 10.000,00 € |
Krankenhaustagegeld | 50,00 € |
Im Rahmen der Invaliditätsleistungen haben wir eine zusätzliche Komfort-Deckung mit Progression vereinbart. Als Beispiel: der Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels (entspricht nach der Gliedertaxe einer Beeinträchtigung von 60 %) würde nach der Standard-Deckung zu einer Versicherungsleistung von 48.000,00 € führen. Bei der von uns vereinbarten Komfort-Deckung würde die Entschädigung in diesem Fall bei 220.000,00 € liegen, also um ein Vielfaches höher.
Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, für unsere Mitgliedsfeuerwehren diese exklusive Leistung zu erreichen! Wir hoffen natürlich, dass es in den Kinderfeuerwehren zu keinen Unfällen kommt und diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden müssen. Sollte dennoch etwas passieren haben wir als LFV Bayern für eine zusätzliche Absicherung unserer Mitglieder durch eine private Unfallversicherung gesorgt.
Wichtig
Für den Versicherungsschutz ist eine namentliche Meldung der Kinder nicht erforderlich.
Die Versicherung muss allerdings wissen, in welchen Feuerwehren/Feuerwehrvereinen es Kinder unter 12 Jahren gibt und wie viele dies sind.
Hierzu wurden die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzenden aufgefordert die entsprechenden Daten im Rahmen der Erhebung der Mitgliederdaten die entsprechenden Zahlen in unserer Datenbank zu hinterlegen. Veränderungen, die während des Jahres eintreten, müssen aber nicht nochmals gesondert gemeldet werden. Es genügt also eine Jahresmeldung.
Ein Antrag zur Gruppenunfallversicherung muss somit nicht gesondert gestellt werden.