Newsletter des LandesFeuerwehrVerbandes Bayern e.V. - Nr. 2008/016


Gemeinsam mehr erreichen

  Forderung des LFV Bayern e.V. zur Anhebung der Gewichtsklasse der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf 4,25 t – die erste Hürde ist genommen!

Bereits Anfang 2007 war es der LFV Bayern e.V. der - auch gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren -  darauf hingewiesen hat, dass es sowohl durch die Änderung der EU- Führerscheinrichtlinie wie auch durch die Tatsache, dass viele Fahrzeughersteller nicht mehr in der Lage sind, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 t anbieten zu können, zu Problemen bei den Feuerwehren kommen wird.

Es war immer die Meinung des LFV Bayern e.V., dass es widersinnig ist, das Führen einer Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug bis 3,49 t und Einachsanhänger bis 750 kg) zu gestatten, gleichzeitig aber zu verbieten, ein Fahrzeug zu führen, das für sich genommen auf zwei Achsen dieses Gesamtgewicht von 4,25 t erreicht.

Vor dem Hintergrund unserer Bemühungen hat der Freistaat Bayern am 19.08.2008 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B von 3,49 t auf 4,25 t zu realisieren.

In der 850. Sitzung am 07.11.2008 hat der Bundesrat nunmehr diese Entschließung gefasst.  Die Bundesregierung wird in dieser Entschließung gebeten, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass unter anderem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Die Initiative des Landesfeuerwehrverbands Bayern e.V., die sowohl vom Bayerischen Innenministerium, wie auch von den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Feuerwehrverband unterstützt wurde, hat damit eine erste wichtige Hürde genommen.

Wir hoffen und gehen davon aus, dass nun in einem zweiten Schritt die Bundesregierung, diese praxisgerechte und im Sinne der Feuerwehren liegende Lösung zeitnah zur Umsetzung bringt. Auch Innenminister Joachim Herrmann hat in einer Pressemitteilung vom 07.11.2008 hervorgehoben, dass es ihm "sehr am Herzen liegt, dass nun schnellstmöglich durch eine Ausnahmeregelung bis 4,25 t eine sinnvolle und unbürokratische Erleichterung für die zumeist ehrenamtlich Tätigen geschaffen wird".

Nach uns vorliegenden Informationen prüft das Bundesverkehrsministerium derzeit die Entschließung des Bundesrats, insbesondere auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Um auch diese nächste Hürde erfolgreich zu nehmen, werden wir uns an den Verkehrsminister, das bayerische Staatsministerium des Inneren, die bayerischen Europa- und Bundestagsabgeordneten wenden, um nochmals die Wichtigkeit und Notwendigkeit unseres Anliegend zu verdeutlichen und hierzu auch den Deutschen Feuerwehrverband einbinden.

Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben.


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