Der LFV Bayern setzt sich ein: Heckabsicherung bei Feuerwehrfahrzeugen
16.05.2007 - 01:18 Uhr
Foto: FF Dannenberg
In vielen Fällen beschafften bisher die Gemeinden zur Eigensicherung an den Einsatzstellen auf der Straße für unsere Feuerwehrfahrzeuge gelbe Blitzleuchten (eine Verkehrswarnanlage) für die Heckabsicherung. Nachdem viele Stützpunktfeuerwehren doch relativ oft mit dem Fahrzeug auf der Autobahn, Bundes-, Staats-, und Kreisstraße bei Unfällen stehen, bringen die zusätzlichen Blitzleuchten - nach Meinung der Bayerischen Führungskräfte und Feuerwehren - eine wesentliche Erhöhung der Sicherheit für die Feuerwehrleute vor Ort an der Einsatzstelle.Der Bund-/Länder-Arbeitskreis hatte sich gegen eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen. Damit wurde diese Einrichtung verboten. Als erste Auswirkung haben wir vom TÜV-Süd die deutliche Ansage bekommen, dass ab sofort keine Fahrzeuge mit gelben Blitz-/ Blinkleuchten am Heck nach StVZO abgenommen werden. Die zuständigen Stellen berufen sich hier ausschließlich auf den VSA (Verkehrssicherungsanhänger) und dass man mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) keine Verkehrsabsicherung aufbaut. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Verkehrsabsicherung nicht alleine durch das HLF gestellt werden kann und auch nicht soll, aber die bisherige Form hat sich gerade im Bezug auf Eigensicherung vor Ort an der Einsatzstelle für die Einsatzkräfte bestens bewährt - und dies soll nun nicht mehr möglich sein!? Diesen Sachstand können und werden wir nicht hinnehmen.
Auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind die Verkehrswarnanlagen zugelassen. Bisher wurde dies auch in Bayern zugelassen und vom TÜV abgenommen. Der LFV Bayern sieht erhebliche Probleme mit der Eigensicherung bei den Einsätzen auf der Straße, wenn dieses Verbot nicht aufgehoben wird. Wir brauchen die rückwärtige Absicherung an unseren Feuerwehrfahrzeugen (Verkehrswarnanlage)! Schließlich haben wir jährlich bei über 17.000 Einsätzen auf der Straße unsere Arbeit verrichten - ehrenamtlich und freiwillig.
Gerade darum ist es für die Bayerischen Feuerwehren dringend notwendig, hier eine Zustimmung durch das Verkehrsministerium für das Anbringen einer Verkehrswarnanlage am Heck eines Feuerwehrfahrzeugs zu bekommen. Der LFV Bayern hat dementsprechend einen Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gestellt, dass die Anbringung einer Verkehrswarnanlage wie bisher (Bestandsschutz) ab sofort wieder zugelassen und vom TÜV wieder abgenommen wird. Sobald uns hierzu eine Entscheidung vorliegt werden wir Sie wieder informieren.
Eine positive Entscheidung
wird hier in den nächsten Tagen vom Wirtschaftsministerium eingefordert. Eine Ablehnung können und
werden wir nicht akzeptieren, schon wegen dem Eigenschutz unserer Einsatzkräfte!
Quelle:
LFV Bayern e.V. 15.05.2007
