GEMA gewährt Feuerwehren 20 Prozent Rabatt
Neue Vergütungssätze für Musikveranstaltungen im DFV-Rahmenvertrag
13.02.2007 - 20:40 Uhr
Feuerwehren erhalten auch zukünftig für Musikveranstaltungen 20 Pro-zent Rabatt bei der GEMA. Für die neuen Vergütungssätze der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gilt weiterhin der Rahmenvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband.
„Damit ist es den Feuerwehren möglich, ihre Veranstaltungen zu günstigeren Konditionen durchführen zu können“, sagt Rudolf Römer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des DFV. „Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musik-aufführungen. Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Dafür stellt die GEMA auf Anforderung kostenlos Anmeldeunterlagen zur Verfügung“, informiert Römer.
Die Vergütungssätze für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (U-VK) finden für Einzelaufführungen mit Musikern – gleichgültig ob Berufs- oder Laien-musiker – Anwendung. Insbesondere gelten sie für Unterhaltungs- und Tanz-musikaufführungen, für Unterhaltungskonzerte, Festzeltveranstaltungen, Musik-aufführungen bei Varietéveranstaltungen, Bunten Abenden sowie für Moden-schauen und ähnliche Veranstaltungen.
Den Rahmenvertrag, weitere Informationen und die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.dfv.org/gema.
„Damit ist es den Feuerwehren möglich, ihre Veranstaltungen zu günstigeren Konditionen durchführen zu können“, sagt Rudolf Römer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des DFV. „Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musik-aufführungen. Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Dafür stellt die GEMA auf Anforderung kostenlos Anmeldeunterlagen zur Verfügung“, informiert Römer.
Die Vergütungssätze für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (U-VK) finden für Einzelaufführungen mit Musikern – gleichgültig ob Berufs- oder Laien-musiker – Anwendung. Insbesondere gelten sie für Unterhaltungs- und Tanz-musikaufführungen, für Unterhaltungskonzerte, Festzeltveranstaltungen, Musik-aufführungen bei Varietéveranstaltungen, Bunten Abenden sowie für Moden-schauen und ähnliche Veranstaltungen.
Den Rahmenvertrag, weitere Informationen und die aktuellen Vergütungssätze finden Sie unter www.dfv.org/gema.
Quelle:
Pressemitteilung DFV 07/2007 13.02.2007
