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Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes zum "FIRST RESPONDER-SYSTEM" durch Angehörige der Feuerwehren

Aus medizinischer Sicht ist unstrittig, dass ein frühzeitiger Beginn einer Hilfeleistung einen Zeitgewinn im Sinne der Erstversorgung darstellt. Je früher eine Versorgung beginnt, desto größer wird der medizinische Nutzen sein, unabhängig von der psychologischen Wirkung auf die Betroffenen. Für ein derartiges Hilfeleistungssystem können, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen es erlauben, Angehörige der Feuerwehren oder der Hilfsorganisationen in Frage kommen. Durch vorgegebene Alarmierungsstrukturen bieten sich für die Organisation eines derartigen Hilfeleistungssystem Feuerwehren an.

Diese Hilfeleistung ersetzt nicht und ist keine Konkurrenz zum Rettungsdienst, sondern stellt bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine Versorgung der Betroffenen mit den Möglichkeiten des Systems sicher. Die Organisation des FIRST Responder-System ist nicht gekoppelt an den Abtransport oder an die Organisation, die diesen Transport durchführt.

Das Hilfeleistungssystem kann Teil der Aufgaben der Feuerwehren sein, ohne dass daraus eine Verpflichtung für jede Feuerwehr erwächst. Die Alarmierung einer organisierten Erste Hilfe soll über die Rettungsleitstelle erfolgen. Der Einsatz ist nur dort sinnvoll und vertretbar, wo er tatsächlich planbar und regelmäßig zu einer merkbaren Verkürzung des "therapiefreien Intervalls" bei Überschreiten der medizinischen Hilfsfrist bei lebensbedrohlichen Verletzungen / akuten Erkrankungen führt.

Das FIRST Responder-System ist der Einsatz von Angehörigen der Feuerwehren, die zusätzlich speziell ausgebildet und ausgerüstet, ständig einsatzbereit sind und bei vitalen Bedrohungen durch die Rettungsleitstelle zum Einsatz kommen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem FIRST Responder-System ist eine Zusatzqualifikation über die im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung erworbenen Ersten Hilfe, die jährlich wiederholt werden muss. Diese zusätzliche Ausbildung ist erforderlich für Angehörige von Feuerwehren, die nicht Rettungssanitäter oder -assistent sind. Ausbildungsinhalte, -umfang und -erfolg müssen ärztlich kontrolliert werden.

Da die Hilfeleistungen unmittelbar an einem Patienten erbracht werden, sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Dokumentation / Einsatzkontrolle) erforderlich. Daher muss jeder Einsatz durch einen verantwortlichen Arzt überprüft werden.

Einzelheiten der Ausbildung, der Organisation und des Einsatzes orientieren sich an den landesrechtlichen Vorgaben und Strukturen.